Vereinssatzung

Allgemeine Angelordnung:

1. Der See ist jedes Jahr vom 15.02. bis zum Anfischen gesperrt. Die übrigen Gewässer sind immer vom 01.10. bis 31.03. des folgenden Jahres gesperrt.

  1. Die Fangquote beträgt 6 Forellen und 1 Karpfen jeweils vom 1 bis 15. und vom 16. bis Monatsende. Eine Übertragung in eine andere Monatshälfte oder Monat ist nicht erlaubt.
  2. Die Fische sind sofort nach dem Fang zu töten, hältern lebender Fische ist verboten. Die Fische sind waidgerecht zu töten .Handkantenschlag ist nicht waidgerecht.

 4. Angeln darf nur, wer einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis besitzt. Jungangler (unter 16 Jahren) dürfen nur unter Aufsicht eines volljährigen aktiven Anglers fischen. Dies gilt nicht, wenn die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

5. Die Angelerlaubnis wird gegen Bezahlung der Vereinsforderungen bei der Jahreshauptversammlung ausgegeben. Die Beiträge sind im Vereinsheft aufgeführt.

6. Beim An- und Abfischen und Kameradschaftsfischen ist nur eine Rute erlaubt, sonst dürfen zwei eingesetzt werden. Bei diesen Anlässen ist blinkern nicht erlaubt. Jungangler dürfen nur mit einer Rute fischen.

7. Die gültigen Fischereibestimmungen sind einzuhalten.

8. Bitte den Angelplatz sauber halten! Keine Fischreste oder sonstigen Abfall zurücklassen!

9. Angelordnung für Fließgewässer An Fließgewässern darf nur mit einer Rute gefischt werden. Dabei sind Hakengrößen 1 und 2 erlaubt, die Widerhaken müssen entfernt sein. Untermassige Fische sind schonend zu lösen und zurückzusetzen. Blinkern und Drillingshaken sind verboten!

Vereinsgewässer:

sind der Angelsee im Stöckacker, der Mühlbach von der Autobahn bis zur Gemarkungsgrenze Gottenheim, sowie der Riedgraben von der Straße Richtung Hugstetten bis zur Einzäunung der Grundstücksgrenze Forellenhof.

Schonzeiten und Mindestmaße:

Die Schonzeiten und Mindestmaße sind im Fischereischein

enthalten. Hier einige wichtige Daten für unsere Gewässer:

Fischart: Schonzeit: Mindestmaß:

Bachforelle: 01.10. – 28.02. 25 cm

Regenbogenforelle: 01.10. – 28.02. kein Mindestmaß

Karpfen: keine 35 cm

Schleie: 05.05. – 30.06. 25 cm

Aal: keine 40 cm

Hecht: 15.02. – 15.05. 50cm

Zander und Barsch: ganzjährig gesperrt

Gebührenordnung

Aufnahmegebühr: 200,– €

Jugendliche: 100,– €

Jahresbeitrag: 10,– €

Jugendliche: 5,– €

Angelerlaubnis: 40,– €

Jugendliche: 20,– €

Arbeitsgeld je Fehlstunde: 8,– €

Arbeitsgeld je Fehlstunde Jungangler: 4,– €

Tageskarte ( Gastangler) 10,-

Jugendliche mit Fischereiprüfung dürfen ohne

Begleitung angeln und werden daher wie Erwachsene

behandelt.

Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag und

Arbeitsdienst befreit